Ab wann ist der Digitale Produktpass für Ihr Unternehmen Pflicht? Die Antwort hängt davon ab, was Sie verkaufen.
Für bestimmte Batterien steht der Termin fest: Ab dem 18. Februar 2027 ist der Batteriepass Pflicht. Für Textilien, Möbel, Reifen und weitere Produktgruppen hat die EU einen Fahrplan mit Jahreszahlen veröffentlicht. Diese Jahreszahlen sind allerdings noch keine Starttermine für die Produktpasspflicht. [1][2]
In diesem Beitrag sortieren wir die Termine, zeigen, was sich 2026 getan hat und erklären, womit Sie schon heute loslegen können, ohne auf den letzten Rechtsakt zu warten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Batteriepass ist ab dem 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge verpflichtend.
- Für Detergenzien und Endnutzer-Tenside gilt die entsprechende EU-Verordnung grundsätzlich ab 23. September 2029, die Spielzeugverordnung ab 1. August 2030. Beide enthalten eine DPP-Pflicht. (Quellen 10–11)
- Für Textilien, Möbel, Reifen und weitere Produktgruppen plant die EU eigene Rechtsakte, deren Anwendungstermine noch offen sind.
- Zwischen dem Inkrafttreten eines solchen Rechtsakts und der Pflicht liegen in der Regel mindestens 18 Monate.
- Das EU-DPP-Register läuft seit Juli 2026, eine allgemeine Pflicht für alle Branchen ergibt sich daraus jedoch nicht.
- Datenquellen prüfen, Zuständigkeiten klären und einen Musterpass aufbauen können Sie bereits jetzt.
Digitaler Produktpass: Die Fristen nach Produktgruppe
Fest steht bisher nur der Batteriepass. Für alle anderen Produktgruppen gibt es Planungen, die über sogenannte delegierte Rechtsakte umgesetzt werden. Damit konkretisiert die EU-Kommission die Anforderungen für eine einzelne Produktgruppe.

Warum „Textilien 2027“ nicht „DPP-Pflicht ab 2027“ bedeutet
Kurz gesagt: Der Arbeitsplan zeigt, wann die EU liefern will. Wann Sie liefern müssen, steht im jeweiligen Rechtsakt.
Den rechtlichen Rahmen schafft die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, kurz ESPR. Bis aus diesem Rahmen eine konkrete Pflicht für Ihr Produkt wird, vergehen drei Schritte:
- Annahme: Die Kommission verabschiedet den produktbezogenen Rechtsakt.
- Inkrafttreten: Der veröffentlichte Rechtsakt tritt zu dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft.
- Anwendung: Ab diesem Termin müssen Unternehmen die Anforderungen tatsächlich erfüllen.
Zwischen Inkrafttreten und Anwendung sieht Artikel 4 Absatz 4 ESPR grundsätzlich mindestens 18 Monate vor. Begründete Ausnahmen und bestimmte Änderungen bestehender Rechtsakte können davon abweichen. [5]
Wann wird der Digitale Produktpass für Textilien und Möbel Pflicht?
Für Textilien und Bekleidung ist die Annahme des Rechtsakts für 2027 vorgesehen, für Möbel 2028 und für Matratzen 2029. [3] Den Pflichtbeginn für Ihr Unternehmen legen diese Jahreszahlen noch nicht fest.
Auch die Aufnahme einer Branche in den Arbeitsplan allein begründet noch keine DPP-Pflicht. Erst die folgenden Untersuchungen und Rechtsakte klären, welche Produkte erfasst werden, welche Angaben nötig sind und ab wann die Regeln gelten. [1] Es lohnt sich also, zwei Dinge parallel im Blick zu behalten: den Stand der Rechtsakte und den Zustand Ihrer eigenen Produktdaten.
Was sich 2026 beim Digitalen Produktpass getan hat
Auch wenn viele Termine noch offen sind, ist 2026 einiges passiert. Drei Entwicklungen sind für Ihre Planung besonders relevant.
Das EU-DPP-Register ist gestartet
Am 20. Juli 2026 hat die EU-Kommission den Start des DPP-Registers samt Testumgebung bekannt gegeben, einen Tag nach der gesetzlichen Frist. [6][1] Das Register erfasst eindeutige Produktkennungen und die zugehörigen Registrierungsinformationen. Die vollständigen Passdaten bleiben dezentral gespeichert, zum Beispiel bei Ihnen oder bei einem Dienstleister. Für die Registrierung gibt es eine Benutzeroberfläche und eine API. [6]
Damit können Sie Registrierung und Systemanbindung jetzt konkret testen. Eine Produktpasspflicht für alle Branchen löst der Registerstart allerdings nicht aus.
Acht Normen geben den technischen Rahmen vor
CEN und CENELEC haben acht europäische DPP-Systemnormen entwickelt. Sie regeln unter anderem Kennungen, Datenträger, Schnittstellen, Zugriffsrechte und Datenintegrität. [7] Welche Daten für Ihre Produkte verpflichtend sind, legen weiterhin die produktbezogenen Rechtsakte fest. Für Ihre Planung heißt das: Neben den Inhalten gehören auch Bereitstellung, Zugriffssteuerung und dauerhafte Verfügbarkeit auf die Liste. [7][8]
Für den Batteriepass gibt es neue Umsetzungshilfen
Die EU-Kommission bietet inzwischen eine Datenpunktübersicht und ausführliche FAQs zum Batteriepass an. Darin wird unterschieden, welche Angaben im Februar 2027 nötig sind, welche nur in bestimmten Fällen gelten und welche erst später relevant werden. [9] Die gute Nachricht: Nicht jedes Feld des umfangreichen Datenmodells muss schon zum Start für jede Batterie befüllt sein.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten können
Warten, bis jeder Rechtsakt final ist, kostet am Ende vor allem Zeit. Mit diesen vier Schritten kommen Sie schon heute voran. Sie sind praktische Empfehlungen und ersetzen nicht die produktbezogene Prüfung der gesetzlichen Anforderungen. Um genau herauszufinden, wo Sie stehen, nutzen Sie auch gerne unseren kostenlosen DPP Check.
- Produkte und Verantwortlichkeiten einordnen. Welche Produktgruppen verkaufen Sie, und bringen Sie Produkte unter eigener Marke auf den Markt oder importieren Sie fertige Ware? Klären Sie, welche Rolle Ihr Unternehmen in der Lieferkette hat. Eine Zuordnung auf Produktebene bringt Sie weiter als die Annahme, dass „unsere Branche ab 2028“ betroffen ist.
- Vorhandene Daten und Nachweise prüfen. Erfassen Sie, welche Informationen in PIM, ERP, PLM, Dokumenten oder Lieferantenportalen schon vorliegen. Prüfen Sie, ob die Angaben strukturiert, aktuell und eindeutig einem Produkt zugeordnet sind. Am Ende steht eine Übersicht mit vorhandenen Daten, Lücken, Zuständigkeiten und Quellen.
- Einen Musterpass in einer DPP-Software aufbauen. Nehmen Sie ein repräsentatives Produkt und führen Sie seine Informationen in einem ersten Produktpass zusammen. Testen Sie dabei Importe, Dokumente, Darstellung, Berechtigungen und Aktualisierungen. Noch offene Pflichtfelder kennzeichnen Sie als vorläufig und passen sie später an. Wir helfen Ihnen gerne dabei im Umfang eines Demo Termins!
- Veröffentlichung und Registrierung vorbereiten. Planen Sie, wie Produktkennungen, Datenträger, veröffentlichte Pässe und Registereinträge zusammenspielen. Legen Sie fest, wer Daten freigibt und Änderungen bearbeitet. Ein Pilot mit wenigen Produkten macht diese Abläufe testbar, bevor Sie das ganze Sortiment angehen.
Häufige Fragen zu DPP-Pflicht und Zeitplan
Wird der Digitale Produktpass ab 2027 für alle Produkte Pflicht?
Nein. Der 18. Februar 2027 ist der verbindliche Termin für den Batteriepass und gilt für die gesetzlich genannten Batteriekategorien. Andere Produktgruppen folgen über eigene Vorschriften mit eigenen Anwendungsterminen. [1][2]
Ersetzt das EU-Register eine DPP-Software?
Nein. Das Register übernimmt die Registrierung von Kennungen und zugehörigen Informationen. Die vollständigen Passdaten bleiben dezentral gespeichert, und für ihre Pflege, Veröffentlichung und Aktualisierung brauchen Sie eigene Prozesse und eine technische Lösung. [6]
Können wir schon starten, wenn die endgültigen Anforderungen noch fehlen?
Ja. Sie können Datenquellen prüfen, Zuständigkeiten klären und einen Pilotpass aufbauen. Planen Sie dabei ein, dass Datenmodell und technische Umsetzung später an die endgültigen Vorgaben angepasst werden.
Ihren ersten Digitalen Produktpass vorbereiten
Am einfachsten starten Sie mit einem konkreten Produkt. Mit CONTSULT DPP sehen Sie schnell, welche Informationen schon da sind, welche fehlen und wie daraus ein veröffentlichter Produktpass wird.
Vereinbaren Sie eine Demo, und wir besprechen gemeinsam, wie Sie Ihre Produkte Schritt für Schritt auf den Digitalen Produktpass vorbereiten.
Quellen
- EU-Kommission: Allgemeine FAQ zum Digitalen Produktpass, insbesondere Fragen 4 bis 7.
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, insbesondere Artikel 3 und 77.
- EU-Kommission: ESPR and Energy Labelling Working Plan 2025-2030, COM(2025) 187 final, insbesondere Abschnitt 2.2.1.
- EU-Kommission: Digital Product Passport for Iron and Steel.
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), insbesondere Artikel 4 Absatz 4.
- EU-Kommission: The Digital Product Passport Registry is now live, 20. Juli 2026.
- CEN/CENELEC: Digital Product Passport, European standards, 15. Juli 2026.
- EU-Kommission: Harmonisierte Normen für den Digitalen Produktpass.
- EU-Kommission: EU Digital Product Passport FAQ for Batteries, insbesondere Fragen 1.1 und 7.1.
- Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside.
- Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug.
